Die benötigte Freizeit einer „24-Stunden-Betreuungskraft“ kann je nach individuellen Vereinbarungen und Arbeitsbedingungen variieren. Es gibt jedoch einige allgemeine Richtlinien, die beachtet werden sollten:
Ruhezeiten: Eine Betreuungskraft sollte ausreichend Zeit für Ruhe und Schlaf haben, um ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen und sich zu erholen. In der Regel wird empfohlen, dass eine Betreuungskraft mindestens 8 Stunden ununterbrochene Nachtruhe hat.
Pausen: Es ist wichtig, dass eine Betreuungskraft regelmäßige Pausen während des Tages hat, um sich zu entspannen und neue Energie zu tanken. Die genaue Dauer und Häufigkeit der Pausen können je nach den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und der Betreuungskraft festgelegt werden.
Freizeit: Eine Betreuungskraft sollte auch ausreichend Freizeit haben, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen, sich zu erholen und soziale Kontakte zu pflegen. Die genaue Menge an Freizeit kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen der Betreuungskraft und der Familie ab.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Altersglück-Team