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Keine Quarantänepflicht mehr für Einreisende nach NRW aus Risikogebieten

Ein Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Münster hat die derzeitigen Corona-Einreisemaßnahmen in NRW in Frage gestellt und vorerst außer Vollzug gesetzt. Daher werden die Regelungen aktuell nicht angewendet.

Für diese Informationen übernehmen wir kein Gewähr und sind auf folgender Seite nachzulesen:

Corona-Regeln für die Ein- und Rückreise aus Risikogebieten nach Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

(Stand: 23.11.2020)