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Das neue „Gemeinsame Jahresbudget“ macht 24-Stunden-Betreuung noch zugänglicher

Gute Nachrichten für alle, die eine umfassende Pflege für ihre Angehörigen zu Hause suchen oder bereits haben! Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wegweisende Änderung in Kraft, die die Finanzierung der häuslichen 24-Stunden-Betreuung deutlich vereinfacht und attraktiver macht: Die Einführung des „Gemeinsamen Jahresbetrags“ – oft auch als „Entlastungsbudget“ bezeichnet – für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Ab dem 1. Juli 2025 steht der Gemeinsame Jahresbetrag automatisch allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Sie müssen lediglich wie gewohnt die gewünschte Leistung – also Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege – bei deiner Pflegekasse beantragen. Die Kasse prüft dann automatisch, ob noch Budget aus dem gemeinsamen Topf vorhanden ist.
Was ist der „Gemeinsame Jahresbetrag“ (Entlastungsbudget)? 🤔💡

Bisher mussten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zwei separate Budgets im Blick behalten: das der Verhinderungspflege und das der Kurzzeitpflege. Jedes hatte eigene Regeln, Höchstgrenzen und oft komplizierte Anrechnungsmodalitäten. Das führte nicht selten zu Verwirrung und dazu, dass wertvolle Leistungen ungenutzt blieben.
Konkret bedeutet das:
✅ Ein Budget für zwei Zwecke: Statt getrennter Töpfe gibt es dann einen Gesamtbetrag von 3.539 Euro der flexibel für Kurzzeitpflege UND Verhinderungspflege genutzt werden kann.
✅ Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben muss, entfällt ebenfalls ab diesem Zeitpunkt für alle. Das bedeutet sofortigen Zugang zur Leistung, wenn sie benötigt wird!
Ihr direkter Mehrwert: Wie Sie als Kunde profitieren

Die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags ist ein echter Game-Changer für alle, die über eine 24-Stunden-Betreuung nachdenken oder diese bereits in Anspruch nehmen:

✅ Maximale Flexibilität bei der Finanzierung: Sie müssen sich nicht mehr fragen, welches Budget für welchen Zweck genutzt werden kann. Der neue gemeinsame Topf ermöglicht es Ihnen, die 3.539 Euro (oder den dann gültigen Betrag) exakt so einzusetzen, wie es für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten ist. Ob Sie die gesamte Summe für die 24-Stunden-Betreuung einsetzen, um längere Entlastungsphasen zu finanzieren, oder ob Sie kleinere Beträge für eine kurzfristige Auszeit nutzen – die Entscheidung liegt bei Ihnen.
✅ Vereinfachung der Planung: Weniger Bürokratie, mehr Klarheit. Die unkomplizierte Nutzung des Budgets macht die Planung Ihrer häuslichen 24-Stunden-Betreuung deutlich einfacher und transparenter. Sie wissen genau, welcher Betrag Ihnen zur Verfügung steht und können Ihre Betreuungseinsätze entsprechend anpassen.
✅ Schnellerer Zugang zu Entlastung: Durch den Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit können Sie die Leistungen der Verhinderungspflege (die nun Teil des Gesamtbudgets ist) sofort in Anspruch nehmen, wenn der Bedarf entsteht. Das ist besonders wichtig in akuten Situationen oder wenn sich die Pflegesituation plötzlich ändert.

Ihr Altersglück-Team ❤️