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Das neue Jahr ist da und mit ihm kündigen sich auch im Pflegebereich positive Änderungen an. Nachdem am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz – kurz PSG II – beschlossen wurde, werden besonders ab 2017 größere Änderungen in Kraft treten. Was sich schon für 2016 ändert, haben wir für Sie zusammengetragen:

    • Die Angehörigen der pflegebedürftigen Personen haben nun einen Anspruch auf eine eigene Pflegeberatung, zudem wird diese nun automatisch angeboten, sobald die Leistung einer Pflegeversicherung in Anspruch genommen wird.
    • Die Rahmenverträge zur pflegerischen Versorgung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, werden an die neue Definition von Pflegebedürftigkeit angepasst – wozu auch Vorgaben zur Personalausstattung von bspw. Pflegeheimen gehören.
    • Bis zum 30. September 2016 werden die Pflegeheime neue Pflegesätze festlegen, da sich vor der Einführung der neuen Pflegegrade (statt der bisherigen Unterteilung in Pflegestufen) die Personalstruktur und der Personalschlüssel von Heimen und Sozialträgern ändert.

Schon seit dem 1. Januar 2015 sieht das erste Pflegestärkungsgesetz zudem Leistungsverbesserungen vor, welche die individuelle Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigen sollen. Es lohnt sich also, die den Angehörigen nun zustehende Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um für ihren persönlichen Fall bestens informiert zu sein.

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