Wie steht es um eine Impfpflicht in der „24-Stunden-Betreuung“?
Die sich ständig ändernden gesetzlichen Bestimmungen der CoV-Regelungen sind auch für die häusliche Betreuung eine Herausforderung.
Jedes Entsendeland hat andere Regelungen vereinbart und Betreuungskräfte sowie Familien, die eine häusliche Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte in Anspruch nehmen sind verunsichert.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Impfpflicht für entsendete Betreuungskräfte aus dem Ausland.
Aufgrund der hohen Fallzahlen können Sie selbstverständlich den Wunsch äußern, ausschließlich Betreuungspersonal mit einem aktuellen Impfschutz gegen das Corona-Virus vermittelt zu bekommen. Sehr viele der Betreuungskräfte sind bereits vollständig immunisiert und können problemlos ohne einen Schnelltest nach Deutschland einreisen und ihre Angehörigen betreuen.
Ungeimpftes Betreuungspersonal wird in jedem Fall vor einer Anreise bei den pflegebedürftigen Patienten getestet, sodass eine Ansteckung mit dem Virus verhindert wird.
Unsere Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus in der häuslichen Betreuung so gut wie nie vorkommt, da die sozialen Kontakte der Betreuungskräfte und der Patienten sehr gering gehalten werden.
Ihr Altersglück-Team,
Jessica Swierczek